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Berliner Urteil gegen Heranwachsenden wegen Tötung der Großeltern rechtskräftig

Berliner Urteil gegen Heranwachsenden wegen Tötung

der Großeltern rechtskräftig

Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen tateinheitlich begangenen zweifachen Mordes aus niedrigen Beweggründen und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Angeklagte verletzte am 8. Januar 2008 den neuen Lebensgefährten seiner Mutter u. a. mit Messerstichen schwer. Der daraufhin gegen ihn ergangene Haftbefehl konnte nicht vollstreckt werden, da sich der Angeklagte verborgen hielt. Um seiner Mutter, deren Hinwendung zu einem neuen Mann er nicht akzeptieren konnte, Leid zuzufügen, tötete er am 14. März 2008 seine Großeltern mütterlicherseits mit mehreren Messerstichen.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten verworfen. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig.

Beschluss vom 9. Juni 2009 – 5 StR 190/09

LG Berlin – 539 KLs 41/08 – Urteil vom 12. November 2008

Karlsruhe, den 17. Juni 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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Telefax (0721) 159-5501

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