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| Spitzname zieht den kürzeren |
![]() Foto: djd/RatGeberZentrale (rgz) Wer sich eine Internetdomain sichern möchte, insbesondere wenn es sich dabei um einen möglichen Familiennamen handelt, sollte vorher genau prüfen, ob es die Namensidee im weltweiten Netz nicht schon gibt. Das Durchforsten von Internetsuchmaschinen erspart unter Umständen viel Ärger. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes besagt, dass bei Namensgleichheit von Domains der Träger eines bürgerlichen Namens bei der Internetverwendung in der Regel Vorrang hat. In einem konkreten Fall hatte ein Homepageanbieter seinen Spitznamen als Domain registrieren lassen. Pech für ihn, denn sein Spitzname war gleichzeitig der Familienname eines Anwaltes. Dieser wollte sich unter seinem Familiennamen auch im Internet präsentieren - und durfte dies nach richterlicher Ansicht auch. Der Namensvetter hätte die Rechte am Spitznamen nur dann behalten können, wenn er bewiesen hätte, dass er unter seinem Pseudonym schon lange Zeit bekannt wäre. Ansonsten verstößt er gegen die Namensrechte des Anwaltes und muss seinen Domainnamen aufgeben (BGH, AZ: I ZR 296/00). Quelle: www.arag.de Mehr Informationen und weitere Artikel erhalten Sie unter http://www.ratgeberzentrale.de. |
