Foto: djd/RatGeberZentrale(rgz) Wer sich eine Internetdomain sichern möchte, insbesondere wenn es sich dabei um einen möglichen Familiennamen handelt, sollte vorher genau prüfen, ob es die Namensidee im weltweiten Netz nicht schon gibt. Das Durchforsten von Internetsuchmaschinen erspart unter Umständen viel Ärger. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes besagt, dass bei Namensgleichheit von Domains der Träger eines bürgerlichen Namens bei der Internetverwendung in der Regel Vorrang hat. In einem konkreten Fall hatte ein... |
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